Was bedeutet 'Bio'?

Für Sie im Überblick die Bio-Richtlinien, nach denen wir arbeiten:

 

Kriterium

 

EU-ohne-Landwirtschaft 

EU-Bio-Siegel

 

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Bioland

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Demeter

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Biokreis

Zusammensetzung der Produkte

95 % der Zutaten ökologischer Herkunft

100 % der Zutaten ökologischer Herkunft

Der Einsatz von Zutaten aus konventioneller Erzeugung ist grundsätzlich nicht zulässig. Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Zutaten aus ökologischer Erzeugung können im Ausnahmefall entsprechende konventionelle Zutaten bis zu einem Anteil von höchstens 5 % verwendet werden, sofern diese in der Verordnung (EG) Nr. 889/2008, Anhang IX, aufgeführt sind. Ein Bioland-Produkt darf jedoch nicht zugleich eine ökologisch erzeugte Zutat und eine gleiche konventionell erzeugte Zutat enthalten.

100 % der Zutaten ökologischer Herkunft

95 % der Zutaten ökologischer Herkunft, 5 % erlaubt, vorausgesetzt Öko-Herkunft ist vorübergehend nicht verfügbar und die Zutaten sind nicht gentechnisch verändert

verbotene Zusatzstoffe

Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe etc.

Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe, so weit wie möglich Verzicht auf konventionelle Aromaextrakte bzw. natürliche Aromastoffe, Nitritpökelsalz, Jodierung (Jodgabe an Milchvieh erlaubt) Zusätzliche verbotene Zusatzstoffe zur EG-Öko-Verordnung: Annatto, Bixin, Norbixin (E160b), Natriumnitrit (E250), Kaliumnitrat (E252), Milchsäure (E270), Äpfelsäure (E296), teilw. Ascorbinsäure (E300), Natriumascorbat (E301), Stark tocopherolhaltige Extrakte (E306), Weinsäure (E334), Monocalciumphosphat (E341i), Alginsäure (E400), Natriumalginat (E401), Kaliumalginat (E402), Carrageen (E407), Gummi arabicum (E414), Xanthan (E415), Glycerin (E422), Hydroxypropylmethylcellulose (E464), Magnesiumcarbonat (E504), Calciumchlorid (E509), Calciumsulfat (E516), Siliciumdioxid (E551), Talkum (E553b), Argon (E938), Helium (E939), Sauerstoff (E948)

Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe, Jodierung, Nitritpökelsalz, keine „unnatürlichen Aromen“ (z. B. Erdbeeraroma aus mikrobieller Erzeugung auf Sägemehl)

Allgemeine Verwendung von Zusatzstoffen ist nicht zulässig, Geschmacksverstärker, künstliche Aromen. Gleiches gilt für Mineralstoffe, Spurenelemente Vitamine, Farbstoffe.

erlaubte Zusatzstoffe

Von insgesamt über 300 Zusatzstoffen (konventionell) sind 47 erlaubt, darunter z.B. SauerstoffLecithineMilch-Äpfel- und Ascorbinsäure, aber auch Natriumnitrit Calciumchlorid und Kaliummetabisulfit.

22 Zusatzstoffe erlaubt, Nitritpökelsalz ist nicht erlaubt, Enzyme sind nur produktspezifisch zugelassen

13 Zusatzstoffe erlaubt, für jedes Lebensmittel nur explizit erlaubte Zusatzstoffe, Nitritpökelsalz und Enzyme sind nicht erlaubt, Aromen: Es sind nur Aromaextrakte der namensgebenden Pflanze erlaubt, wie z. B. reine ätherische Öle oder reine Extrakte mit Rohstoffidentität

23 Zusatzstoffe zulässig, Nitritpökelsalz begrenzt (max. 2 % bei Rohwurst), Enzyme produktspezifisch zugelassen, natürliche Aromen produktspezifisch erlaubt, Aromaextrakte sind nicht zulässig

Schweinehaltung

Stallfläche 0,8 - 1,5m2, Außenfläche 0,6 - 1,2m2 
maximal 14 Mastschweine pro Hektar bewirtschafteter Grundfläche und Jahr;

max. 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr

max. 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr

max. 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr

Kuhhaltung

Stallfläche 6m2, Außenfläche 8m2 
maximal 2 Milchkühe pro bewirtschafteten Hektar und Jahr

maximal 2 Milchkühe pro Hektar und Jahr

Maximal zwei Milchkühe pro Hektar und Jahr, Enthornung ist nicht zulässig, hörnertragende Rassen sind für Milchvieh vorgeschrieben, genetisch hornloses Milchvieh ist nicht erlaubt

maximal 2,0 Milchkühe pro Hektar und Jahr

Hühnerhaltung

bis zu 16 Tiere pro m2 
max. 230 Legehennen und 580 Masthühner pro bewirtschafteter Hektar und Jahr

maximal 140 Legehennen und 280 Masthühner pro Hektar und Jahr

maximal 140 Legehennen und 280 Masthühner pro Hektar und Jahr

maximal 140 Legehennen und 280 Masthühner pro Hektar und Jahr

Gentechnisch verändertes Futter

verboten nach Art.4+9 (EU)Verordnung 834/2007

verboten (Erzeugnisse müssen ohne Verwendung von GVO und/oder GVO-Derivaten hergestellt werden)

verboten

verboten

konventionelles Mischfutter

erlaubt, Schweinen und Geflügel bis max. 10 %, Rindern, Ziegen und Schafen 0 %, zugelassen sind z.B. konventionelles Soja und Trester aus Zitrusfrüchten

verboten

verboten

verboten

Futterzukauf

erlaubt

erlaubt, aber max. 50 %

erlaubt, aber max. 50 %

erlaubt, aber max. 50 %

Tiertransporte

Tiertransporte sollten mit wenig Stress einhergehen, Tiere dürfen weder mit Stromstößen getrieben werden noch mit allopathischen Beruhigungsmitteln behandelt werden

Kurze Transportwege sowie der Transport von Schlachtkörpern sind anzustreben. Max. Transport jedoch nur 4 Stunden und max. 200 km Entfernung.

Kurze Transportwege sowie der Transport von Schlachtkörpern sind anzustreben, Entfernung zur Schlachtstätte nicht mehr als 200 km

Kurze Transportwege sowie der Transport von Schlachtkörpern sind anzustreben. Max. Transportdauer jedoch nur 4 Stunden bei max. 200 km Entfernung.

Stickstoff-Dünger

erlaubt, allgemein nicht begrenzt
Dünger aus Tierhaltung max. 170 kg/ha u. Jahr

erlaubt, Dünger aus Tierhaltung max. 112kg/ha u. Jahr
Gemüse 110 kg/ha u. Jahr
Hopfen 70 kg/ha u. Jahr
Weinbau 150 kg/ha u. Jahr
Obstbau 90 kg/ha u. Jahr

erlaubt, Dünger aus Tierhaltung max. 112 kg/ha u. Jahr
Gemüse, Hopfen und Weinbau max. 112 kg/ha u. Jahr
Obstbau 90 kg/ha u. Jahr

erlaubt, jedoch nur Wirtschaftsdünger aus Bio-Tierhaltung, max. 112 kg/ha u. Jahr

Organische Handelsdünger

erlaubt
(Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano)

verboten
(Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano)

verboten
(Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano)

verboten
(Blut-, Fleisch- und Knochenmehle)

synthetische Pflanzenschutzmittel

verboten

verboten

verboten

verboten

Pflanzenschutzmittel auf Kupferbasis

erlaubt max. 6 kg/ha u. Jahr

nur im Gartenbau und Dauerkulturen
max. 3 kg/ha u. Jahr erlaubt,
Hopfenbau max. 4 kg/ha u. Jahr,
Kartoffelanbau nur mit Ausnahmegenehmigung

erlaubt max. 3 kg/ha u. Jahr nur in Dauerkulturen (Weinbau, Obstbau, Hopfenbau), Kupfereinsatz bei Kartoffeln und Tomaten nicht erlaubt

erlaubt max. 3 kg/ha u. Jahr (auch Kartoffeln); im Hopfenanbau max. 4 kg/ha u. Jahr

Pflanzenschutzmittel auf Schwefelbasis (Netzschwefel)

erlaubt

erlaubt

erlaubt

erlaubt

Bewirtschaftungsform

Teilumstellung und damit ökologische und konventionelle Bewirtschaftung in einem Betrieb möglich

Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige vorgeschrieben

Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich biologisch dynamische Bewirtschaftung für den gesamten Betrieb. Für landwirtschaftliche Betriebe ist Tierhaltung obligatorisch.

Gesamtbetriebsumstellung vorgeschrieben

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